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Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Beschreibung

Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde über die Abgeschlossenheit von Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.

Gebühren: Gebührenpflichtig

 
  • Schriftlicher Antrag (siehe Formulare der Bauaufsichtsbehörde)
  • Lageplan mit Bemaßung (Länge, Breite und gegebenenfalls Abstand zur Grundstücksgrenze) und Zuordnung (Bezifferung) der Freiflächen, die Gegenstand des Sondereigentums werden sollen (zum Beispiel KFZ-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen)
  • Grundriss jedes Geschosses mit Zuordnung (Bezifferung) jedes einzelnen Raumes
  • Schnittzeichnung
  • Ansicht jeder Gebäudeseite

    Alle Unterlagen sind für jedes vorhandene Gebäude und mindestens 2-fach einzureichen.
    Werden mehrere gesiegelte Ausfertigungen der Unterlagen benötigt, sind diese dementsprechend zusätzlich einzureichen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen