Suche
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Beschreibung
Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde über die Abgeschlossenheit von Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.
Gebühren: Gebührenpflichtig
- Schriftlicher Antrag (siehe Formulare der Bauaufsichtsbehörde)
- Lageplan mit Bemaßung (Länge, Breite und gegebenenfalls Abstand zur Grundstücksgrenze) und Zuordnung (Bezifferung) der Freiflächen, die Gegenstand des Sondereigentums werden sollen (zum Beispiel KFZ-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen)
- Grundriss jedes Geschosses mit Zuordnung (Bezifferung) jedes einzelnen Raumes
- Schnittzeichnung
- Ansicht jeder Gebäudeseite
Alle Unterlagen sind für jedes vorhandene Gebäude und mindestens 2-fach einzureichen.
Werden mehrere gesiegelte Ausfertigungen der Unterlagen benötigt, sind diese dementsprechend zusätzlich einzureichen.
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
-
- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: 02262 99-231
-
E-Mail: c.nohl@wiehl.de
-