Suche
Amtsvormundschaft
Beschreibung
Bestellte Amtsvormundschaft
Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht, z. B. wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, bei Tod oder Unvermögen der Sorgeberechtigten (Eltern) etc.; §§ 1773 ff BGB
Gesetzliche Amtsvormundschaft
Die Amtsvormundschaft tritt kraft Gesetzes bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind und das keinen gesetzlichen Vertreter hat (Muttter minderjährig; keine gemeinsame Sorgerechtserklärung) ein; § 1791c BGB
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
-
- Schulstr. 9
- 51674 Wiehl
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: 02262 99-423
-
E-Mail: e.westenberger@wiehl.de
-
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiter
-
Telefon: 02262 99-409
-
E-Mail: n.hippler@wiehl.de
-