Aufnahme von Spätaussiedlern
Beschreibung
Nach Zuweisung durch die entsprechenden Behörden des Landes NRW werden die Spätaussiedler hier aufgenommen und in einem Aussiedlerheim untergebracht
- Registrierschein
- Aufnahmebescheid
- ausländische Pässe
- Abmeldebescheinigung von der Landesstelle
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
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- Straße: Schulstr. Hausnummer: 9
- PLZ: 51674 Ort: Wiehl
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