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Außenbereich
Beschreibung
Im bauleitplaungsrechtlichen Sinne fallen in den Aussenbereich idR. alle Flächen, für die kein Bebauungsplan oder keine sonstige Satzung gem § 34 Baugesetzbuch besteht. Im Aussenbereich ist die Errichtung von baulichen Anlagen idR. ausgeschlossen, es sei denn, der Bauherr ist privelegiert (zB. Landwirt, Gartenbaubetrieb) oder es besteht eine sog. Aussenbereichssatzung gem § 35 Abs. 6 BauGB.
Nachweis einer Privilegierung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 6 - Stadtplanung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-305
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E-Mail: s.boehnke@wiehl.de
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