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Baugrenzen
Beschreibung
Baugrenzen sind Festsetzungen in einem Bebauungsplan oder einer sonstigen Satzung gem § 34 BauGB.
Sie geben die Grenzen der überbaubaren Grundstücksflächen an.
Diese Grenze darf i.d.R. nicht überschritten, jedoch unterschritten werden.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 6 - Stadtplanung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-305
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E-Mail: s.boehnke@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-307
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E-Mail: t.schwafert@wiehl.de
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