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Baulasten

Beschreibung

  • Instrument zur Heilung baurechtlicher Verstösse
  • Öffentl.-rechtl. Verpflichtung des/der Grundstückseigentümers/in bzw. Erbbauberechtigten zu einem sein/ihr Grundstück betr.Tun, Dulden oder Unterlassen

 

Baulasteintragung:

  • schriftl. formloser Antrag des/der Bauherrn/in
  • unbeglaubigter Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate, für das/die zu belastende/n Grundstück/e
  • amtlicher Lageplan (3-fach) mit vermaßter Darstellung der Baulastfläche


Baulastlöschung:

  • schriftlicher begründeter Antrag mit Angabe der Baulastblatt-Nr.
  • aktueller Flurkartenauszug


Baulastauskunft:

  • Schriftlicher formloser Antrag mit genauer Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse) und genauer Anschrift des Antragstellenden
  • Der Antrag ist an das Postfach baulastenauskunft@wiehl.de zu stellen. Sollten Sie nicht Eigentümer der Grundstückle sein, fügen Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers bei.

Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ausschließlich an baulastenauskunft@wiehl.de.

Gebührenpflichtig

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen