Baulasten
Beschreibung
- Instrument zur Heilung baurechtlicher Verstösse
- Öffentl.-rechtl. Verpflichtung des/der Grundstückseigentümers/in bzw. Erbbauberechtigten zu einem sein/ihr Grundstück betr.Tun, Dulden oder Unterlassen
Baulasteintragung:
- schriftl. formloser Antrag des/der Bauherrn/in
- unbeglaubigter Grundbuchauszug, nicht älter als 3 Monate, für das/die zu belastende/n Grundstück/e
- amtlicher Lageplan (3-fach) mit vermaßter Darstellung der Baulastfläche
Baulastlöschung:
- schriftlicher begründeter Antrag mit Angabe der Baulastblatt-Nr.
- aktueller Flurkartenauszug
Baulastauskunft:
- Schriftlicher formloser Antrag mit genauer Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse) und genauer Anschrift des Antragstellenden
- Der Antrag ist an das Postfach baulastenauskunft@wiehl.de zu stellen. Sollten Sie nicht Eigentümer der Grundstückle sein, fügen Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht des Eigentümers bei.
Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ausschließlich an baulastenauskunft@wiehl.de.
Gebührenpflichtig
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung
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- Straße: Bahnhofstr. Hausnummer: 1
- PLZ: 51674 Ort: Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-231
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E-Mail: c.nohl@wiehl.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-229
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E-Mail: l.bueckert@wiehl.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-220
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E-Mail: c.hebebrand-mach@wiehl.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-199
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E-Mail: m.alimoradi@wiehl.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-228
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E-Mail: b.micheel@wiehl.de