Suche
Bauordnungsbehördliche Verfahren
Beschreibung
Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände, ggfls. unter Einleitung zusätzlicher Bußgeldverfahren.
Der Erlaß einer Ordnungsverfügung ist gebührenpflichtig.
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
-
- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Sachbearbeiterin
-
Telefon: 02262 99-231
-
E-Mail: c.nohl@wiehl.de
-