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Bauordnungsbehördliche Verfahren

Beschreibung

Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände, ggfls. unter Einleitung zusätzlicher Bußgeldverfahren.

Der Erlaß einer Ordnungsverfügung ist gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

  • Bauaufsicht
      • Straße: Bahnhofstr. Hausnummer: 1
      • PLZ: 51674 Ort: Wiehl

Zuständige Kontaktpersonen