Bauordnungsbehördliche Verfahren
Beschreibung
Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände, ggfls. unter Einleitung zusätzlicher Bußgeldverfahren.
Der Erlaß einer Ordnungsverfügung ist gebührenpflichtig.
Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht
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- Straße: Bahnhofstr. Hausnummer: 1
- PLZ: 51674 Ort: Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-231
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E-Mail: c.nohl@wiehl.de