Denkmalschutz und -pflege
Beschreibung
Das historisch-kulturelle Erbe in Wiehl zeigt eine große Vielfalt. Diese zu bewahren, ist Ziel des Denkmalschutzes. Ob alte Scheune, Burghaus, Steinbrücke, Schulgebäude, Wohnhaus oder Bismarckturm: Allein diese kleine Aufzählung zeigt die enorme Bandbreite der Baudenkmäler in der Stadt. Um den Schutz und die Pflege dieser einzigartigen Schätze kümmert sich auch die Stadt Wiehl, um diesen Teil des kulturellen Erbes für nachfolgende Generationen zu erhalten.
Die rechtliche Grundlage bildet das aktuelle Denkmalschutzgesetz NRW vom 13. April 2022.
Jegliche Veränderung sowie bauliche Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung, Beseitigung, Verbringung an einen anderen Ort oder Änderung der bisherigen Nutzung an bzw. von Baudenkmälern und allen Gebäuden und baulichen Anlagen innerhalb von Denkmalbereichen (Altort Marienhagen), aber auch an / bei Garten-, Boden- und beweglichen Denkmälern bedürfen grundsätzlich vor Baubeginn einer denkmalrechtlichen Erlaubnis (gemäß §§ 9, 13, 15 und 20 DSchG) der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Wiehl.
Auch Eigentümer solcher Gebäude unterliegen den Vorschriften des DSchG NRW, deren Gebäude selbst keine Denkmäler sind, aber in der engeren Umgebung eines Denkmals liegen. Maßnahmen, die baurechtlich genehmigungsfrei sind, sind ebenfalls denkmalrechtlich erlaubnispflichtig (§ 9 DSchG).
Es besteht somit die Verpflichtung, alle Veränderungen am äußeren und inneren Erscheinungsbild eines Gebäudes frühzeitig und vor einem Baubeginn mit der Stadt Wiehl als Unterer Denkmalbehörde abzustimmen und die erforderliche Erlaubnis einzuholen.
Beurteilungen der Denkmalbehörden sind immer Einzelfallbetrachtungen und können nur dann abschließend erfolgen, wenn ausreichende Informationen vorliegen. Dazu werden i. d. R. Pläne des Gebäudes und der damit verbundenen Maßnahmen benötigt. Die Entscheidung trifft die Untere Denkmalbehörde nach Anhörung des Rheinischen Amts für Denkmalpflege beim Landschaftsverband Rheinland (Denkmalfachamt).
Die Erlaubnis ist schriftlich bei der Stadt Wiehl anhand der folgenden herunterladbaren Vordrucke zu beantragen:
- Baudenkmal / Denkmalbereich und Nahbereich von Denkmälern: Antrag gem. § 9 DSchG NRW
- Bodendenkmäler: Antrag gem. § 15 DSchG NRW
Für alle Denkmalarten (Garten-, bewegliche Denkmäler) reicht ein formloser Antrag.
Bei Erdarbeiten finden sich gelegentlich Funde von denkmalpflegerischer Relevanz. Solche Funde sind der Unteren Denkmalbehörde unverzüglich anzuzeigen (§§ 15–18 DSchG). Dort wird man die notwendigen Verfahren einleiten.
Hier finden Sie den Wortlaut des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Das Gesetz räumt Städten und Gemeinden ein Vorkaufsrecht beim Verkauf von Grundstücken mit Denkmälern ein. Das bedeutet, dass Kaufverträge dahingehend geprüft werden, ob sich auf dem Grundstück ein Denkmal befindet und das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll.
Steuerbescheinigungen
Nach Fertigstellung einer denkmalrechtlich genehmigten baulichen Veränderung können von der Unteren Denkmalbehörde gemäß § 36 DSchG NRW Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen ausgestellt werden. Diese Bescheinigungen über Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals, die steuerlich geltend gemacht werden können, erhalten Sie ebenfalls auf Antrag (Antrag gem. § 36 DSchG NRW) bei der Stadt Wiehl als Unterer Denkmalbehörde. Für die Ausstellung fallen Gebühren an.
Förderung (§ 35 DSchG NRW)
Bezüglich der entstehenden Mehrkosten können neben der indirekten Förderung durch die Steuer, auch direkt öffentliche Fördermittel im Rahmen des Bundes oder Landes sowie der Kommune oder der Region beantragt werden. Auch private Stiftungen fördern Maßnahmen am Denkmal. Neben dieser Förderung stehen bei einigen Banken noch zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Da sich die Förderprogramme immer wieder ändern, ist die folgende Liste nicht als abschließend zu betrachten und kann nicht aktuell gehalten werden.
- Denkmalförderung durch die Bezirksregierung
- Darlehen durch die NRW.BANK
- Darlehen durch die KfW-Bank
- Förderung durch das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz
- Förderung Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- Heimatförderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Broschüre des Landes NRW zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege
Einzelheiten zu allen Anliegen des Denkmalschutzes erläutern wir gern telefonisch oder persönlich nach Terminabsprache im Rathaus der Stadt Wiehl. Die Rufnummer der Ansprechpartnerin Vanessa Nierstenhöfer lautet 02262 99-232, E-Mail: v.nierstenhoefer@wiehl.de.
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung
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- Straße: Bahnhofstr. Hausnummer: 1
- PLZ: 51674 Ort: Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stellv. Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-232
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E-Mail: v.nierstenhoefer@wiehl.de