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Drittschuldnererklärung
Beschreibung
Offene Forderungen werden im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zwangsweise beigetrieben. Dies kann unter anderem durch eine Pfändung von Lohn- oder Gehaltszahlungen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird vom Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung angefordert.
Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet in dieser Erklärung anzugeben,
- ob der Schuldner dort beschäftigt ist
- welche Lohnsteuerklasse besteht und
- die Höhe des monatlichen Einkommens.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtkasse
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-283
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E-Mail: j.boehnstedt@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-263
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E-Mail: r.schneider@wiehl.de
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