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Drittschuldnererklärung

Beschreibung

Offene Forderungen werden im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zwangsweise beigetrieben. Dies kann unter anderem durch eine Pfändung von Lohn- oder Gehaltszahlungen erfolgen. In diesem Zusammenhang wird vom Arbeitgeber eine Drittschuldnererklärung angefordert.

Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin ist verpflichtet in dieser Erklärung anzugeben,

  1. ob der Schuldner dort beschäftigt ist
  2. welche Lohnsteuerklasse besteht und
  3. die Höhe des monatlichen Einkommens.

Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen