Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
- Personalausweis
- Bei bestehender Betreuung - Bestellungsurkunde
- Schwerbehindertenausweis
- sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
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- Straße: Schulstr. Hausnummer: 9
- PLZ: 51674 Ort: Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-271
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E-Mail: c.pflitsch@wiehl.de