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Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen

Beschreibung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

  • Personalausweis
  • Bei bestehender Betreuung - Bestellungsurkunde
  • Schwerbehindertenausweis
  • sämtliche Einkommens- und Vermögensnachweise

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen