BIS: Suche und Detail

Elternbeiträge Kindertagespflege

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege sind von dem/den Personensorgeberechtigten einkommensabhängige Beiträge zu zahlen.

Die Berechnung, die Ermäßigung sowie der Einzug des Elternbeitrages erfolgen über das Jugendamt.

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen, Merkblatt und SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung). Die Unterlagen erhalten Sie im Jugendamt oder hier:
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen