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Entwässerungsgenehmigungen
Beschreibung
Bei Neubau- bzw. gößeren Umbauprojekten wird Seitens der Stadt Wiehl auf Antrag eine Entwässerungsgenehmigung notwendig.
In diesem Antrag werden unter anderem Anschlußpunkt, Entwässerungssystem und Ausführung geprüft .
- Beschreibung der geplanten Anlage
- Lageplan M. 1:500 mit genau eingezeichneter Lage der Abwasseranlage
- Beschreibung des Industrie- u. Gewerbebetriebes hinsichtlich:
- Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse
- der abwassererzeugenden Betriebsvorgänge
- Höchstzufluß und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers
- der Zeiten, in denen abgeleitet wird
- der, falls vorhanden, vorliegenden Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung u.ä.) mit
Bemessungsnachweisen. - Angaben des Unternehmers
- Verpflichtungen des Antragstellers, die Kosten für die Herstellung des Anschlußes, insbesondere auch die Wiederherstellungskosten im öffentlichen Verkehrsraum zu übernehmen.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 7 - Tiefbau
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiter
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Telefon: 02262 99-225
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E-Mail: p.hilgenberg@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Stellv. Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-537
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E-Mail: a.zimmer@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-221
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E-Mail: c.reusch@wiehl.de
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