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Erschließungsverträge
Beschreibung
Neben der öffentlichen Erschließung durch die Stadt (Kanal- und Straßenbau) besteht außer-dem die Möglichkeit, im Einzelfall die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstückes, welche Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, über einen sog. "Erschließungsvertrag" zu regeln.
In diesem Erschließungsvertrag wird der Bauherr verpflichtet, die weitere Erschließung in eigener Regie durchzuführen unter Beachtung der Vorgaben der Stadt.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiter
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Telefon: 02262 99-527
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E-Mail: k.markus@wiehl.de
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