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Erschließungsverträge

Beschreibung

Neben der öffentlichen Erschließung durch die Stadt (Kanal- und Straßenbau) besteht außer-dem die Möglichkeit, im Einzelfall die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstückes, welche Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist, über einen sog. "Erschließungsvertrag" zu regeln.

In diesem Erschließungsvertrag wird der Bauherr verpflichtet, die weitere Erschließung in eigener Regie durchzuführen unter Beachtung der Vorgaben der Stadt.


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen