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Forderungspfändungen
Beschreibung
Eine Geldforderung des Schuldners gegen dessen Schuldner, den sogenannten Drittschuldner, wird auf Antrag des Gläubigers durch einen Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts gepfändet.
Diese Aufgabe übernehmen die Mitarbeitenden der Stadtkasse.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtkasse
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-283
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E-Mail: j.boehnstedt@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-263
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E-Mail: r.schneider@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-261
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E-Mail: n.gruss@wiehl.de
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