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Gebäudeabsteckung

Beschreibung

Vor Baubeginn ist die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baul. Anlage abgesteckt sein.

Der Bauaufsicht ist die Einhaltung der Grundrissfläche und der Höhenlage nachzuweisen.

Bei besonderen Grundstücksgegebenheiten kann die Vorlage eines amtlichen Nachweises vom öffentl. best. Vermessungsingenieur verlangt
werden.

Absteckungsskizze eines Vermessers

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen