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Gewerbesteuer
Beschreibung
Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund des Gewerbesteuergesetzes erhoben. Steuergegenstand ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Die Steuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festzusetzenden Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Wiehl.
Der Hebesatz beträgt 480 % und wird in der Hebesatzsatzung festgelegt.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-265
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E-Mail: a.kranenberg@wiehl.de
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