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Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund des Gewerbesteuergesetzes erhoben. Steuergegenstand ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Die Steuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festzusetzenden Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Wiehl.

Der Hebesatz beträgt 480 % und wird in der Hebesatzsatzung festgelegt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen