Grundsicherung
Beschreibung
Hinweis:
Aufgrund personeller Engpässe gelten für die Grundsicherung derzeit eingeschränkte Erreichbarkeiten:
Öffnungszeiten:
Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:00 Uhr
An den übrigen Tagen bleibt die Grundsicherung geschlossen.
Telefonzeiten:
Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 17:00 Uhr
Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Zuständigkeiten:
Buchstaben A-O: NN
Buchstaben P-Z: Frau Mintert
Erläuterungen:
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die der „verschämten“ Altersarmut entgegenwirken soll.
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) hat, wer die Altersgrenze erreicht oder wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.
Ziel ist, diese Menschen unabhängig von Sozialhilfe zu machen.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Bestellungsurkunde als Betreuer
- Bankverbindung
- Alle Rentenbescheide ( Altersrente, Betriebsrente, Rente v. Versorgungsamt )
- Einkommen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten
- Nachweis über Vermögen (Sparbuch etc.)
- Kindergeldbescheid
- Mietbescheinigung
- Nachweis über Heizkosten
- Krankenversicherungsnachweis
- aktuelle Kontoauszüge
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
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- Schulstr. 9
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-407
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E-Mail: b.mintert@wiehl.de