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Grundsicherung

Beschreibung

Zuständigkeiten:

Buchstaben A-K:
Frau Barbara Mintert
Telefon: 02262 99-407
E-Mail: b.mintert@wiehl.de

Buchstaben L-Z:
Frau Isabell Prediger
Telefon: 02262 99-270
E-Mail: i.prediger@wiehl.de

 

Erläuterungen:

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die der „verschämten“ Altersarmut entgegenwirken soll.

Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) hat, wer die Altersgrenze erreicht oder wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.

Ziel ist, diese Menschen unabhängig von Sozialhilfe zu machen.


  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bestellungsurkunde als Betreuer
  • Bankverbindung
  • Alle Rentenbescheide ( Altersrente, Betriebsrente, Rente v. Versorgungsamt )
  • Einkommen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten
  • Nachweis über Vermögen (Sparbuch etc.)
  • Kindergeldbescheid
  • Mietbescheinigung
  • Nachweis über Heizkosten
  • Krankenversicherungsnachweis
  • aktuelle Kontoauszüge

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen