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Grundsicherung
Beschreibung
Ansprechpartner Buchstabe A - K: Frau Marilena Blum
Ansprechpartner Buchstabe L - Z: Herr Otto Geilenberg
Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung, die der „verschämten“ Altersarmut entgegenwirken soll.
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) hat, wer die Altersgrenze erreicht oder wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.
Ziel ist, diese Menschen unabhängig von Sozialhilfe zu machen.
Im Gegensatz zur Sozialhilfe werden hier grundsätzlich keine Unterhaltsüberprüfungen vorgenommen.
Einen Anspruch in Wiehl könnte als Alleinstehender haben, wer weniger als 650,00 € Rente erhält, bei einem 2-Personen-Haushalt darf das Einkommen nicht höher als 1.050,00 € sein.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Bestellungsurkunde als Betreuer
- Bankverbindung
- Alle Rentenbescheide ( Altersrente, Betriebsrente, Rente v. Versorgungsamt )
- Einkommen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten
- Nachweis über Vermögen (Sparbuch etc.)
- Kindergeldbescheid
- Mietbescheinigung
- Nachweis über Heizkosten
- Krankenversicherungsnachweis
- aktuelle Kontoauszüge
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
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- Schulstr. 9
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-270
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E-Mail: m.noss@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-269
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E-Mail: o.geilenberg@wiehl.de
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