Grundsteuer
Beschreibung
Zum 01.01.2025 muss auch in der Stadt Wiehl die Grundsteuerreform umgesetzt werden. Verwaltung und Stadtrat haben sich lange im Vorfeld mit diesem sehr komplexen Thema auseinandergesetzt.
Es wurde intensiv diskutiert und beraten, ob ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz für Wiehl beschlossen wird. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 17.12.2024 einstimmig für die differenzierte Grundsteuer B entschieden.
Dies hatte zur Folge, dass Privathaushalte gegenüber dem einheitlichen Hebesatz in der Regel davon profitierten. Wenn sich allerdings der Messbetrag (Bescheid vom Finanzamt) stark verändert hatte, kam es zu deutlichen Mehrbelastungen, die die Stadt Wiehl nicht beeinflussen konnte.
Am 04.12.2025 gab es ein Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, welches die Differenzierung des Hebesatzes als nicht rechtmäßig erklärt hat. Es wurde Revision eingelegt und nun kann das Oberverwaltungsgericht bzw. das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit nicht absehbar.
Aufgrund der Rechtsunsicherheit hat der Rat der Stadt Wiehl in seiner Sitzung am 16.12.2025 einen einheitlichen Hebesatz in der Grundsteuer B von 645 % beschlossen. In Summe nimmt die Stadt Wiehl dadurch nicht mehr Geld ein, als die Planung mit dem differenzierten Hebesatz vorsah, es führt aber dazu, dass die zuvor entlasteten Privathaushalte nicht mehr von dem günstigeren Hebesatz profitieren.
Hebesätze:
Grundsteuer A: 260 %
Grundsteuer B: 645 % (einheitlich)
Viele weiterführende Informationen rund um das Thema Grundsteuer finden Sie auf einer speziell für dieses Thema eingerichteten Sonderseite auf wiehl.de:
https://www.wiehl.de/buerger/grundsteuer/
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