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Grundstücksteilungen

Beschreibung

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf der Genehmigung n. § 8 BauONRW.

Für die Teilung unbebauter Grundstücke wird auf Antrag ein Zeugnis n. § 20 BauGB, dass dies keiner Genehmigung bedarf, ausgestellt.

Teilungsgenehmigung:

  • ausgefüllter Antragsvorduck
  • amtlicher Lageplan entspr. § 17 BauPrüfVO 3-fach
  • aktueller Flurkartenauszug



Zeugnis:

  • schriftl. formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse)
  • aktueller Flurkartenauszug mit farbiger Darstellung der Teilungslinie (2-fach)


Formulare:

Gebührenpflichtig

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen