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Gurtpflichtbefreiung

Beschreibung


Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist auf Zeit oder auf Dauer möglich, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig oder der Antragsteller nicht grösser als 150 cm ist.

Ärztliche Bescheinigung mit ausdrücklicher Bestätigung der Notwendigkeit der Gurtpflichtbefreiung

Gebührenfrei für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen