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Hilfe für Gehörlose
Beschreibung
- Anträge können beim Fachbereich Soziales gestellt werden
- Bewilligung erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland
- Personalausweis
- Bei bestehender Betreuung: Bestellungsurkunde
- Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
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- Schulstr. 9
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-270
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E-Mail: m.noss@wiehl.de
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