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Hilfe für Gehörlose

Beschreibung

  • Anträge können beim Fachbereich Soziales gestellt werden
  • Bewilligung erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland
  • Personalausweis
  • Bei bestehender Betreuung: Bestellungsurkunde
  • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen