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Ortslagenabgrenzungssatzung

Beschreibung

Hierunter werden 3 Arten der Satzung gem. § 34 BauGB verstanden.

Zum einen sind es Bereiche, die bebaut sind und städtebaulich und landesplanerisch ein gewisses Gewicht besitzen. Man spricht dann von "Grenzen für im Zusammenhang bebauter Ortsteile".

Wenn zu dieser Satzungsart noch bebaute Bereiche im Außenbereich hinzukommen und diese Flächen im FNP als Baufläche dargestellt sind, liegt die 2.Art dieser Satzung vor.

Schließlich können einzelne Außenbereichsflächen miteinbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

Eine Satzung im Außenbereich ist keine Ortslagenabgrenzungssatzung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen