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Jugendhilfe im Strafverfahren
Beschreibung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (kurz JuhiS) bringt die wichtigen pädagogischen Aspekte in ein Strafverfahren ein, das gegen Jugendliche oder Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahre eingeleitet wurde.
Sie hat die gesetzliche Aufgabe, mit der oder dem Beschuldigten zu sprechen und während eines Jugendstrafverfahrens als Sozialarbeiter bzw. Sozialarbeiterin Stellung zu nehmen.
Die JuhiS steht jederzeit begleitend zur Verfügung, eine rechtliche Beratung ersetzt sie jedoch nicht.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
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- Schulstr. 9
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-410
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E-Mail: m.bauch@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-416
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E-Mail: a.ridzal@wiehl.de
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