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Jugendhilfeplanung

Beschreibung

Jugendhilfeplanung ist eine Teilfachplanung der Sozialplanung im Rahmen kommunaler Entwicklungsplanung in Ausführung des im Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und in den Ausführungsgesetzen (AG) zum KJHG verankerten Auftrags, für dessen Erfüllung die öffentlichen Träger die Verantwortung tragen.

Jugendhilfeplanung ist ein fortlaufender Prozess, der kommunalen Jugendhilfepolitikern und Jugendbehörden als Steuerungsinstrument bei der Wahrnehmung ihrer Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe dient.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen