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Kinderreisepass (Außer Kraft)
Beschreibung
Der Kinderreisepass wurde durch den Bundesgesetzgeber zum 01.01.2024 abgeschafft.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum und Gültigkeitsende, sofern das Kind anhand des Fotos noch identifizierbar ist.
Ab 01.01.2024 können für Kinder nur noch Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungs- und Lieferzeit für Personalausweise zwei bis drei Wochen und für Reisepässe vier bis sechs Wochen beträgt.
Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise einen Termin zur Beantragung eines Ausweisdokuments.
Sobald Deutschland verlassen wird, ist ein Ausweisdokument notwendig. Bis zum zwölften Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Je nach Urlaubsziel und Reisedauer sind die nationalen Ein- und Ausreisebestimmungen zu beachten. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Zuständige Einrichtungen
- Einwohnermeldeamt
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
-
- E-Mail:
meldeamt@wiehl.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Teamleiterin
-
Telefon: 02262 99-200
-
E-Mail: meldeamt@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-200
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E-Mail: meldeamt@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-200
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E-Mail: meldeamt@wiehl.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-200
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E-Mail: meldeamt@wiehl.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-200
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E-Mail: meldeamt@wiehl.de
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-200
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E-Mail: meldeamt@wiehl.de
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