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Meldeangelegenheiten

Beschreibung

Bundesmeldegesetz trat zum 01.11.2015 in Kraft

Am 01.11.2015 trat bundesweit ein einheitliches Meldegesetz in Kraft. Für Sie als Bürger/in ergeben sich damit einige Änderungen. Hier erhalten Sie die Wichtigsten im Überblick:

Wohnungsgeberbestätigung

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird die eigentlich im Jahre 2002 abgeschaffte Mitwirkung des Vermieters bei einer An-, Ab- und Ummeldung wieder eingeführt. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug von außerhalb Wiehl) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb von Wiehl) eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug auszustellen, und ist berechtigt bei der Meldebehörde nachzufragen ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.

Frist für die Anmeldung verlängert

Die Frist für die An-, Um- und Abmeldung wird von einer auf zwei Wochen verlängert.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen