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Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr

Beschreibung

Das Nichtbeachten von Verkehrsvorschriften (z.B. Parken im Halteverbot, Parken auf Gehwegen u.ä.) wird mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung („Knöllchen“) geahndet.

 

Häufig gestellte Fragen: 

Warum habe ich eine Verwarnung („Knöllchen“) erhalten? 

Eine Verwarnung wird ausgestellt, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum entgegen den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) geparkt oder gehalten wurde.

Die häufigsten Gründe hierfür sind:

  • Fehlender Parkschein: Es wurde kein gültiger Parkschein am Automaten gelöst oder die Parkzeit wurde überschritten.
  • Fehlende/Falsche Parkscheibe: In Bereichen mit Parkscheibenpflicht fehlte die Parkscheibe, das Rad stand auf der falschen Uhrzeit oder die Höchstparkdauer wurde überschritten.
  • Parkverbote: Das Fahrzeug stand im absoluten oder eingeschränkten Haltverbot, in einer Feuerwehrzufahrt oder in einer Fußgängerzone.
  • Geh- und Radwegparken: Das Parken auf Geh- und Radwegen ist grundsätzlich verboten.

Der genaue Grund (die rechtliche Grundlage) wird auf dem späteren Anhörungsbogen aufgeführt.

 

Parkscheinautomat defekt? 

Ist der Parkscheinautomat defekt, kann trotzdem geparkt werden. Bei Störung der Kartenzahlung muss mit Münzen bezahlt werden. Ist auch keine Münzzahlung möglich, bitte Parkscheibe einlegen und Höchstparkdauer beachten.

 

An wen wende ich mich bei einem Defekt am Automaten?

Um Störungen schnell zu beheben, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn ein Automat kein Geld annimmt, das Display defekt ist oder kein Parkschein gedruckt wird, melden Sie dies bitte an: 

Stadtwerke Wiehl GmbH
Herr Uwe Bastian oder Frau Petra Schmidt 02262 99192 oder 02262 99193

Bitte geben Sie den Standort an, damit der zuständige Techniker den Fehler schnell finden kann.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen