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Öffentliche Bekanntmachungen

Beschreibung

Mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die Einwohner einer Stadt über rechtlich bindende Entscheidungen (z. B. Satzungen) oder allgemeine Informationen (z. B. öffentliche Ausschreibungen für Auftragsvergaben) in Kenntnis gesetzt.

Wie öffentliche Bekanntmachungen vorgenommen werden, regelt die Hauptsatzung.

In Wiehl werden öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, in der Tageszeitung „Oberbergische Volkszeitung“ vollzogen. Dies gilt auch für Zeit und Ort der Ratssitzungen sowie deren Tagesordnung.

Darüber hinaus werden sie im Internet veröffentlicht und im Schaukasten am Rathaus ausgehängt.

Eine Sonderform der öffentlichen Bekanntmachung ist die öffentliche Zustellung.

Diese kommt in Betracht, wenn der Empfänger im In- und Ausland unbekannten Aufenthaltes lebt, seine Adresse nicht zu ermitteln und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Hier erfolgt, neben der Veröffentlichung in der „Oberbergischen Volkszeitung“, ein Aushang im Schaukasten des Rathauses.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen