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Parkgenehmigungen für Behinderte

Beschreibung

Für Schwerbehinderte mit dem Eintrag "ag" im Behindertenausweis und blinde Mitbürger mit dem Eintrag "bl" im Behindertenausweis besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Parkerleichterung zu stellen, um z.B. auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen.

Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag aG (aussergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) oder einen versorgungsärztlichen Untersuchungsbericht mit den vorgenannten Kennbuchstaben.

gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen