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Parkgenehmigungen für Behinderte
Beschreibung
Für Schwerbehinderte mit dem Eintrag "ag" im Behindertenausweis und blinde Mitbürger mit dem Eintrag "bl" im Behindertenausweis besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Parkerleichterung zu stellen, um z.B. auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen.
Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag aG (aussergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) oder einen versorgungsärztlichen Untersuchungsbericht mit den vorgenannten Kennbuchstaben.
gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-213
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E-Mail: s.heibach@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-214
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E-Mail: k.kautz@wiehl.de
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