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Personalausweis

Beschreibung

Persönliche Antragstellung ist hierbei ebenso Pflicht wie eine vorherige Terminabsprache.
 

Deutsche ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen einen Personalausweis besitzen.

Die Personalausweispflicht gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können Sie für Reisen einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.

Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein. 

Die Ausstellung eines Personalausweises dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

  • bisheriger Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
  • wenn vorhanden bisheriger Kinderreisepass- die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (möglichst Stammbuch) zwecks Datenabgleich
  • bei ausländischen Urkunden benötigen wir diese im Original mit deutscher Übersetzung.

    Diese Urkunden müssen in Deutschland von einem anerkannten Dolmetscher des  Oberlandesgerichtes übersetzt werden.

    Die Liste der Übersetzter/Dolmetscher finden Sie unter folgendem Link:
    https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

    Aufgrund der Gesetzesänderung ab dem 1.Mai 2025 ist es nicht mehr möglich, ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden.

    Für die Erstellung von digitalen Passbildern steht Ihnen in der Behörde ein Fotoautomat zur Verfügung, an dem sie biometrische Passfotos fertigen, sowie Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können.

    Die Nutzung des Fotoautomates in unserer Behörde ist nur für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m möglich.

    Alternativ können Lichtbilder bei einem der regionalen Fotodienstleister erstellt werden.

    Die Liste der Fotodienstleister finden sie unter folgendem Link:
    https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

  • bei Ausweisen für Kinder und Jugendliche

    ggfls. Sorgerechtserklärung, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht

    bzw. Negativbescheinigung, wenn das alleinige Sorgerecht besteht (wird vom Jugendamt ausgestellt).


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen