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Personalausweis

Beschreibung

Persönliche Antragstellung ist hierbei ebenso Pflicht wie eine vorherige Terminvereinbarung.

Deutsche ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen einen Personalausweis besitzen.

Die Ausstellung eines Personalausweises dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.

  • die Geburts- oder Heiratsurkunde (möglichst das Stammbuch)
  • sollten Sie ausländische Urkunden besitzen, bitten wir Sie, diese im Original mit deutscher Übersetzung vor der Antragstellung beim Standesamt im Hause (EG, Zimmer 105/106) vorzulegen.
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (die Fotografen sind hierüber informiert)
  • den bisherigen Personalausweis oder Reisepass, wenn vorhanden
  • den bisherigen Kinderreisepass oder -ausweis, wenn vorhanden

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen