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Reisegewerbekarten

Beschreibung

Bitte wenden Sie sich vorab telefonisch an die zuständige Kontaktperson.

  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Stellungnahme der Kreispolizeibehörde
  • Stellungnahme des Amtsgerichtes
  • evtl.Stellungnahme des Kreisveterinäramtes

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen