BIS: Suche und Detail

Reisepass

Beschreibung

Bitte nutzen Sie für den Kontakt zum Meldeamt die zentrale Rufnummer 02262 99-200 oder die allgemeine E-Mail-Adresse meldeamt@wiehl.de.

Persönliche Antragstellung ist hierbei ebenso ein Muss wie vorherige Terminvereinbarung.

Der Reisepass ist ein freiwilliges Reisedokument. Je nach Urlaubsziel und Reisedauer sind die nationalen Ein- und Ausreisebestimmungen zu beachten. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Die Ausstellung des Reisepasses dauert bis zu sechs Wochen.

Für kurzfristige Reisen muss ein EXPRESS-Pass ausgestellt werden. Dabei handelt es sich um den regulären Reisepass, der gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,00 Euro in bis zu vier Werktagen von der Bundesdruckerei fertiggestellt wird.

Der vorläufige Reisepass wird nur noch im absoluten Notfall ausgestellt (Reise am selben Tag oder bis zu zwei Tage später). Dieser Reisepass kann nicht für die Einreise in die USA verwendet werden.

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • wenn vorhanden bisheriger Kinderreisepass
  • die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (möglichst Stammbuch) zwecks Datenabgleich.
    Bei ausländischen Urkunden benötigen wir diese im Original mit deutscher Übersetzung.

    Diese Urkunden müssen in Deutschland von einem anerkannten Dolmetscher des  Oberlandesgerichtes übersetzt werden.

    Die Liste der Übersetzter/Dolmetscher finden Sie unter folgendem Link:
    https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/


  • ein aktuelles biometrisches Passfoto

    Aufgrund der Gesetzesänderung ab dem 1.Mai 2025 ist es nicht mehr möglich, ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden.

    Für die Erstellung von digitalen Passbildern steht Ihnen in der Behörde ein Fotoautomat zur Verfügung, an dem sie biometrische Passfotos fertigen, sowie Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können.

    Die Nutzung des Fotoautomates in unserer Behörde ist nur für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m möglich.

    alternativ können Lichtbilder bei einem der regionalen Fotodienstleister erstellt werden.

    Die Liste der Fotodienstleister finden sie unter folgendem Link:
    https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/


  • bei Ausweisen für Kinder und Jugendliche:

    ggfls. Sorgerechtserklärung, wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht

    bzw. Negativbescheinigung, wenn das alleinige Sorgerecht besteht (wird vom Jugendamt ausgestellt).


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen