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Sozialhilfe

Beschreibung

Wer nach dem Ausschöpfen der eigenen finanziellen Möglichkeiten und nach den Leistungen der vorgeschalteten Sozialsysteme (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Hartz IV) seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, kann einen Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Benötigt werden alle Unterlagen zu:

  • den Einkommensverhältnissen (Verdienstabrechnungen, Kontoauszüge,...)
  • den Unterkunftsverhältnissen (Mietvertrag,etc.)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen