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Straßenaufbruchgenehmigungen
Beschreibung
Straßenaufbruchgenehmigungen sind beim Straßenbaulastträger (Stadt Wiehl) bei jeglichen Eingriffen in den öffentlichen Bereich durch Privatpersonen oder Firmen zu beantragen.
Nach Fertigstellung wird der Eingriff durch den Wegemeister der Stadt Wiehl abgenommen.
- Antrag auf Straßenaufbruchgenehmigung
- Lageplanauszug
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Genehmigung eines Strassenaufbruchs | Gebuehr | 29,00 EUR |
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 7 - Tiefbau
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 2313
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E-Mail: s.katiris@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 2313
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E-Mail: b.mintert@wiehl.de
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