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Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Beschreibung

Hier wird seitens der Stadtkasse bescheinigt, ob keine Zahlungsrückstände gegenüber der Stadtverwaltung oder fremden Behörden bestehen.

Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 14,50 €. Sie ist vorab zu überweisen, rufen Sie uns bitte an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen