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Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Beschreibung
Hier wird seitens der Stadtkasse bescheinigt, ob keine Zahlungsrückstände gegenüber der Stadtverwaltung oder fremden Behörden bestehen.
Falls Sie per E-Mail mit einem Mitarbeitenden in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse kasse@wiehl.de.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 14,50 €. Sie ist vorab zu überweisen, rufen Sie uns bitte an.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtkasse
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-283
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E-Mail: j.boehnstedt@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-282
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E-Mail: m.schoeneborn@wiehl.de
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