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Vergnügungssteuer

Beschreibung

Die Vergnügungssteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund der zurzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiehl erhoben.

Erfasst werden unter anderem Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte sowie Tanzveranstaltungen gewerblicher Art.

• Je Geldspielgerät in Gaststätten 13 Prozent vom Einspielergebnis
• Je Unterhaltungsgerät 25,00 € monatlich
• Je Geldspielgerät in Spielhallen 16 Prozent vom Einspielergebnis
• Gewaltspielautomaten 200,00 € monatlich

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen