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Vergnügungssteuer
Beschreibung
Die Vergnügungssteuer wird von der Stadt Wiehl aufgrund der zurzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wiehl erhoben.
Erfasst werden unter anderem Geldspiel- und Unterhaltungsgeräte sowie Tanzveranstaltungen gewerblicher Art.
• Je Geldspielgerät in Gaststätten 13 Prozent vom Einspielergebnis
• Je Unterhaltungsgerät 25,00 € monatlich
• Je Geldspielgerät in Spielhallen 16 Prozent vom Einspielergebnis
• Gewaltspielautomaten 200,00 € monatlich
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-272
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E-Mail: s.dekromme@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-265
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E-Mail: a.kranenberg@wiehl.de
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