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Vermessungsangelegenheiten

Beschreibung

Fragen zu Vermessungsangelegenheiten (Einmessung von Grundstücken und Gebäuden, Teilungsvermessungen) können zwar im Fachbereich 6 der Stadtverwaltung Wiehl (Rathaus-Altbau) beantwortet werden, jedoch ist die Stadt selbst hierfür nicht zuständig.

Das Kataster gehört zu den Aufgaben des Oberbergischen Kreises, hier das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster www.obk.de/katasteramt.

Außerdem stehen hierfür die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als Fachingenieure in Grundstücksfragen zur Verfügung.

Diese gelten ebenfalls als Behörde und helfen auch in allen Grundstücks- und Vermessungsangelegenheiten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen