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Vorbescheid
Beschreibung
Die Beantragung eines Vorbescheides ist zur Klärung der planungsrechtl. Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvoll.
Durch den Vorbescheid kann aber auch über bauordnungsrechtliche und sonstige die Genehmigungsfähigkeit betreffende Fragen, insbesondere die Einhaltung bestimmter öffentl.-rechtl. Vorschriften entschieden werden.
Antragsformular mit allen zur Entscheidung notwendigen Unterlagen, insbesondere Übersichtsplan und Lageplan mit Darstellung des geplanten Vorhabens.
gebührenpflichtig
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-220
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E-Mail: c.hebebrand-mach@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-228
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E-Mail: b.micheel@wiehl.de
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