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Beratung zum Umgangsrecht
Beschreibung
Beide Elternteile sind – unabhängig davon, wer die elterliche Sorge für ein Kind hat – verpflichtet, Umgang zu ihrem Kind auszuüben und haben auch ein Recht, Umgang mit dem Kind auszuüben.
Ebenso hat das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Da die Art sowie der Umfang des Umgangs gesetzlich nicht generell geregelt sind, können hierbei Unstimmigkeiten entstehen.
Um gemeinsam eine Entscheidung im Sinne des Kindes zu treffen, können die Eltern sich beraten lassen. Nehmen Sie hierzu Kontakt zum Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) auf.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 4 - Soziales, Jugendamt
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- Schulstr. 9
- 51674 Wiehl
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