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Wohngeld

Beschreibung

Über die E-Mail-Adresse wohngeldstelle@wiehl.de sind alle Kontaktpersonen der Wohngeldstelle gleichermaßen erreichbar.

Wohnen kostet Geld – oft zu viel, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Um die Belastung durch Miete zu mindern, kann Wohngeld beantragt werden, und zwar
- als Mietzuschuss, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind,
- als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.

Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung/Sozialhilfe etc.) haben keinen Wohngeldanspruch.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Familieneinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Fragen zu den erforderlichen Nachweisen oder dem Antrag werden Ihnen unter den oben genannten Telefonnummern beantwortet. Außerdem können Sie den Wohngeldantrag mit den entsprechenden Anlagen telefonisch anfordern.

Unter folgenden Links können Sie das Wohngeld auch online beantragen:


Bitte beachten Sie, dass Wohngeld frühestens zum Ersten des Monats gezahlt wird, in dem es beantragt wird.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen