Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Beschreibung
Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde über die Abgeschlossenheit von Wohnungs- und Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes.
Gebühren: Gebührenpflichtig
- Schriftlicher Antrag (siehe Formulare der Bauaufsichtsbehörde)
 - Lageplan mit Bemaßung (Länge, Breite und gegebenenfalls Abstand zur Grundstücksgrenze) und Zuordnung (Bezifferung) der Freiflächen, die Gegenstand des Sondereigentums werden sollen (zum Beispiel KFZ-Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen)
 - Grundriss jedes Geschosses mit Zuordnung (Bezifferung) jedes einzelnen Raumes
 - Schnittzeichnung
 - Ansicht jeder Gebäudeseite
Alle Unterlagen sind für jedes vorhandene Gebäude und mindestens 2-fach einzureichen.
Werden mehrere gesiegelte Ausfertigungen der Unterlagen benötigt, sind diese dementsprechend zusätzlich einzureichen. 
Zuständige Einrichtungen
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                                            Bauaufsicht
                                            
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- Bahnhofstr. 1
 - 51674 Wiehl
 
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-231
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E-Mail: c.nohl@wiehl.de