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Ausgleichssatzung

Beschreibung

Da für die Festsetzung von Bauflächen in einem Bebauungsplan die Gemeinde auch Ausgleichsmassnahmen vorhalten muss, kann sie für die Kosten dieser Massnahmen einen Kostenerstattungsbetrag erheben.

Die Grundsätze, der Umfang, die Art, die Verteilung und die Fälligkeit dieses Betrages regelt in der Stadt Wiehl die Satzung vom 06.06.2000 zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach dem Baugesetzbuch.

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