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Ausschankgenehmigungen

Beschreibung

Der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes kann nach § 12 Abs.1 des Gaststättengesetzes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderem Anlaß vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Heimatfest, Stadtfest, Dorffest, Schützenfest, Sängerfest, Sportfest, Karnevalsveranstaltung, etc.

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers
  • ggfls. verkehrsrechtliche Erlaubnisse z.B. für etwaige Straßensperrungen
  • ggfls. bei Großveranstaltungen Nachweis über Ordnungspersonal
  • Angaben zu Veranstaltungszeit, Ort und Dauer
  • Bei Veranstaltungen über 1 Uhr nachts hinaus ist ferner eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen!
Name Typ Kosten
a) Imbißstände auf Schützen-, Volks- und ähnlichen Festen Gebuehr 25,00 EUR
b) Veranstaltungen bis 300 Personen Gebuehr 40,00 EUR
c) Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen pro Tag Gebuehr 50,00 EUR
Höchstgebühr nach a), b) oder c) Gebuehr 375,00 EUR
Vorübergehende Gestattung aus besonderem Anlass in Fällen von besonderer Bedeutung Gebuehr zwischen 25,00 und 800,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen