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Ausschüsse
Beschreibung
Ausschüsse sind Untergremien des Gemeinderates.
Sie unterscheiden sich in beratende Ausschüsse, die der Vorberatung von Ratsbeschlüssen dienen, und beschließende Ausschüsse, die anstelle des Rates Entscheidungen treffen können.
Welche Ausschüsse gebildet werden müssen und welche freiwillig eingerichtet werden können, ergibt sich aus § 57 der Gemeindeordnung NRW.
Der Rat der Stadt Wiehl hat neben den Pflichtausschüssen (Haupt- und Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Jugendhilfeausschuss) noch sieben weitere Ausschüsse gebildet.
Ebenso regelt der Rat gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Verfahren, die in der Hauptsatzung bzw. in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse festgehalten sind.
Zu Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger bestellt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-251
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E-Mail: k.heim@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-517
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E-Mail: k.madej@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-244
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E-Mail: m.immisch@wiehl.de
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