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Autowracks

Beschreibung

Altfahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern müssen durch einen Fachbetrieb (Schrottverwerter) entsorgt werden, falls keine Möglichkeit der privaten Unterbringung besteht.
Zuwiderhandlungen können u.a. wegen Umweltgefährdung geahndet werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen