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Autowracks
Beschreibung
Altfahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern müssen durch einen Fachbetrieb (Schrottverwerter) entsorgt werden, falls keine Möglichkeit der privaten Unterbringung besteht.
Zuwiderhandlungen können u.a. wegen Umweltgefährdung geahndet werden.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 8 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-190
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E-Mail: a.wendeler@wiehl.de
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Profil: Link
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Position: Fachbereichsleiterin
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Telefon: 02262 99-214
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E-Mail: k.kautz@wiehl.de
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