Bauordnungsbehördliche Verfahren
Beschreibung
Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände, ggfls. unter Einleitung zusätzlicher Bußgeldverfahren.
Der Erlaß einer Ordnungsverfügung ist gebührenpflichtig.
Zuständige Einrichtungen
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                                            Bauaufsicht
                                            
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- Bahnhofstr. 1
 - 51674 Wiehl
 
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeiterin
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Telefon: 02262 99-231
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E-Mail: c.nohl@wiehl.de