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Bauordnungsbehördliche Verfahren

Beschreibung

Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen baurechtswidrige Zustände, ggfls. unter Einleitung zusätzlicher Bußgeldverfahren.

Der Erlaß einer Ordnungsverfügung ist gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen