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Bauzustandsbesichtigung

Beschreibung

Die Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaus und der abschließenden Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen und Einrichtungen wird von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

Bei Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren kann auf die Bauzustandsbesichtigung verzichtet werden.

Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsicht jeweils eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Anlageformulare zur Baugenehmigung

gebührenpflichtig

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen