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Beistandschaft

Beschreibung

Alexander Heitmann: A - L
Silke Fakesch: M - Z

Im Rahmen der Beistandschaft hilft das Jugendamt auf Antrag bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ( § 1712 BGB, § 55 SGB VIII).

Antragsteller ist der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind wohnt.

Formloser Antrag des Sorgeberechtigten, Geburtsurkunde, ggf. bereits vorhandener Schriftwechsel sowie Titel (z. B. Urkunden oder Urteile, etc. )

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen