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Brandschutz
Beschreibung
Gebäude müssen unter Berücksichtigung insbesondere der Brennbarkeit der Baustoofe, der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile(Feuerwiderstandsklassen), der Dichtigkeit der Verschlüsse von Öffnungen, der Anordnung von Rettungswegen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer u. Rauch vorgebeugt wird u. bei einem Brand die Rettung v. Mensch u. Tier möglich ist.
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsicht
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- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeiter
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Telefon: 02262 99-227
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E-Mail: m.eggemann@wiehl.de
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