Suche
Denkmalschutz und -pflege
Beschreibung
Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) bedarf, wer Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will; in der näheren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird; oder bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.
Nähere informationen dazu finden Sie hier.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 5 - Bauaufsicht und Bauverwaltung
-
- Bahnhofstr. 1
- 51674 Wiehl
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Position: Stellv. Fachbereichsleiterin
-
Telefon: 02262 99-232
-
E-Mail: v.nierstenhoefer@wiehl.de
-